Die Fischerei in Bayern.......,
Man kann es nennen wie man möchte, Fischerschein, Anglerschein, Anglerausbildung, Fischereikurs, usw, usw.
aber, ........
Grundlegend müssen sie in Bayern um der Fischerei nachzugehen einen Fischereischein haben. Dieser wird durch einen Fischerei Vorbereitungskurs und einer staatlichen Fischerprüfung erreicht.
Als erstes nehmen sie an einem Vorbereitungskurs für die staatliche Fischerprüfung teil, der im im Durchschnitt aus ca. 40 Lernstunden besteht. Davon müssen sie im gesamten mindestens 30 Stunden teilnehmen, bzw. in den verschiedenen Fachgebieten entsprechende Einzelstunden nachweisen.
Sie melden sich im Verwaltungsportal der Bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft und Fischerei online an. Hierfür erhalten sie bei der Kursanmeldung entsprechende Hinweise über das Anmeldeverfahren.
Mit dieser Anmeldung sind sie online im Prüfungsportal registriert und nach Beendigung des Kurses werden sie vom Kursleiter zur Prüfung freigeschaltet und Sie können auf Ihrer eigenen registrierten Seite im Portal nach einer für Sie am einfachsten erreichbaren Prüfungslokalität suchen.
Die Prüfung selbst dauert 1 Stunde und findet in der Regel an den Wochenenden in ganz Bayern statt. Das heißt sie können Ihre Prüfung in ganz Bayern durchführen.
Die von uns aus ( FFB ) nächsten Prüfungsorte sind München, Augsburg, Landsberg oder Freising.
Die Prüfung selbst wird " Online " durchgeführt. Deswegen auch der Begriff " der Online Fischerprüfung " Also sie bearbeiten Ihre Prüfungsfragen direkt am Laptop und unter Aufsicht. Wenn sie die Prüfung positiv geschrieben haben, erhalten sie dies direkt vor Ort mitgeteilt.
Zur Vorbereitung zur Fischerprüfung können alle Personen ab 12 Jahren daran teilnehmen. Bei Personen die 12 Jahre alt sind, wird der staatliche Fischereischein allerdings erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ausgestellt.
Zwischenzeitlich kann ein Jugendlicher ab dem 10. vollendeten Lebensjahr sich bei der Gemeinde, Rathaus usw. einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Dazu braucht es KEINE Prüfung und dieser ist allerdings nur bis zum 18.vollendeten Lebensjahr gültig.
Jugendliche die keine Prüfung abgelegt haben bzw. mit dem Jugendfischereischein können nach allen Regeln fischen, aber nur in Begleitung eines volljährigen Inhaber eines Fischereischeines.
Im weiteren können auch Kinder unter 10. Jahren im Zuge des " Kinderfischens " das Angeln frühzeitig erlernen. Das heißt Fischer die einen Fischereischein und einen Fischereierlaubnissschein haben, können durchaus Kinder mit z.B. 8 Jahren oder 9 Jahren das Fischen näherbringen. ( Aber dazu etwas mehr im Vorbereitungskurs. )
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